Datenschutz neu gedacht – für Unternehmen, die weiterdenken

Maßgeschneiderter Datenschutz für Ihr Unternehmen

Wir kennen die regionale Unternehmenslandschaft, die Anforderungen von KMU im Rheinland und die spezifischen Praxisfragen rund um Datenschutz, IT‑Sicherheit und Compliance. Diese Erfahrung ermöglicht Lösungen, die wirklich passen.

Lokale Expertise

Schnelle Erreichbarkeit

Regionale Vernetzung

WIR IN DÜSSELDORF

Ihre Beraterin für Datenschutz & IT-Sicherheit

Als Rechtsanwältin im Datenschutz und Online-Recht, Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte ist es meine Mission, Unternehmen durch den Dschungel der gesetzlichen Vorgaben zu führen – praxisnah und umsetzbar.

Ich bringe fundiertes Fachwissen mit und lege besonderen Wert auf einfache Erklärungen und maßgeschneiderte Lösungen. Mein Ziel: Datenschutz und IT-Sicherheit so verständlich und effizient wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

  • 7+ Jahre Erfahrung im Datenschutz
  • 200+ betreute Kunden und Mandanten
  • 300+ begleitete Projekte

Unsere Leistungen – persönlich, klar und praxisnah

Bei uns erhalten Sie keine Standardlösungen, sondern echte Unterstützung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Als erfahrenes Team aus Datenschutz‑, IT‑ und Compliance‑Expert*innen begleiten wir Sie zuverlässig durch die komplexen Anforderungen der digitalen Welt. Ob DSGVO, EU‑Data‑Act, AI‑Act, NIS‑2 oder branchenspezifische IT‑Sicherheitsvorgaben – wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtskonform, sondern auch zukunftssicher aufgestellt ist.

Wir setzen auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit: verständlich, pragmatisch und immer mit dem Blick auf das, was für Ihr Unternehmen wirklich zählt. Von der externen Datenschutzbeauftragung über Audits und Betriebs‑Check‑Ups bis hin zu Schulungen, Webinaren und individueller Beratung bieten wir Ihnen Unterstützung auf Augenhöhe. Gemeinsam schaffen wir Strukturen, die funktionieren – sicher, effizient und alltagstauglich.

Externe Datenschutz-beauftragte (DSB/DPO)

Als externe Datenschutzbeauftragte unterstütze ich Unternehmen pragmatisch und rechtssicher bei der Umsetzung der Vorgaben. Ich übernehme die kontinuierliche Betreuung, überwache gesetzliche Anforderungen und stehe als zuverlässige Ansprechpartnerin für Mitarbeitende, Geschäftsführung und Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Datenschutzaudit & Betriebs‑Check‑Up

Mit strukturierten Datenschutzaudits und praxisorientierten Betriebs‑Check‑Ups identifiziere ich Risiken, analysiere bestehende Prozesse und gebe klare Handlungsempfehlungen. Ziel ist es, Sicherheit und Compliance messbar zu erhöhen – ohne unnötige Komplexität.

Beratung zum EU Data Act

Ich unterstütze Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung des EU Data Act – einschließlich vertraglicher Gestaltung, Datenzugriffsrechten, technischen Anforderungen und Governance‑Strukturen. Meine Beratung hilft, Haftungsrisiken zu reduzieren und neue datengetriebene Geschäftsmodelle rechtssicher zu gestalten.

Beratung zum EU AI Act

Der AI Act bringt neue Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen. Ich begleite Sie bei der Risiko‑Klassifizierung, Dokumentation, Transparenzanforderungen, vertraglichen Regelungen und beim Aufbau eines KI‑Compliance‑Managements – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie

Als Expertin für Datenschutz und IT‑Recht unterstütze ich Unternehmen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bei der Erfüllung der NIS‑2‑Vorgaben. Dazu gehören Sicherheitskonzepte, Meldeprozesse, Risikomanagement, vertragliche Absicherung und Schulungsmaßnahmen.

DSGVO-, TDDDG- und BDSG‑Compliance

Ich berate umfassend zu allen Fragen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts – von der Erstellung rechtskonformer Dokumente über den Aufbau datenschutzkonformer Prozesse bis hin zur Begleitung bei Behördenanfragen. Verständlich, pragmatisch und immer mit Blick auf die Unternehmenspraxis.

Schulungen & Webinare

Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse!

Unsere laufenden Datenschutz‑ und Compliance‑Leistungen bieten wir auf Basis eines 12‑monatigen Betreuungsvertrags an. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen kontinuierlich und zuverlässig unterstützt wird – von der täglichen Beratung über die Dokumentation bis hin zur Begleitung bei Vorfällen oder Behördenanfragen.

Die Preise variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und Risikoprofil. Dadurch erhalten Sie genau die Betreuung, die zu Ihren Anforderungen passt – transparent kalkuliert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Als bestellte externe Datenschutzbeauftragte unterstütze ich Ihr Unternehmen 12 Monate lang bei Umsetzung Ihrer Pflichten

ab 199€

/Monat
  • Meldung bei den Behörden
  • Datenschutz-Check
  • Digitale Mitarbeiterschulungen
  • Jährliche Berichte
  • Volle Dokumentation
  • VVT
  • TOMs
  • AVV
  • Datenschutzerklärungen
  • HomeOffice-Richtlinien
  • Verschwiegenheitserklärungen

ab 499€

/Monat

Sie möchten sich an keine Vertragslaufzeiten binden? Lassen Sie Ihr Unternehmen einmalig überprüfen und absichern

2.750€

Festpreis
  • Persönlicher / Online Termin
  • Schriftliche Bestandsaufnahme
  • Erstellung eines Berichts
  • Volle Dokumentation
  • AVV
  • VVT
  • TOM
  • Richtlinien
  • Datenschutzerklärung
  • NDA
  • Unterstützung bei der Mängelbeseitigung

Häuftig gestellte Fragen zum Datenschutz

Braucht mein Unternehmen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?

Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein DSB erforderlich, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, besonders sensible Daten wie Gesundheitsinformationen verarbeitet werden oder umfangreiche Überwachungsmaßnahmen stattfinden, etwa durch Tracking-Technologien. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann es sinnvoll sein, einen DSB zu benennen, um rechtliche Risiken zu minimieren und den Datenschutz effizient zu organisieren.

Sollten wir einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Die Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten hängt von den Bedürfnissen Ihres Unternehmens ab. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist fest in das Unternehmen eingebunden, muss jedoch regelmäßig geschult und weitergebildet werden. Zudem genießt er einen besonderen Kündigungsschutz. Ein externer DSB hingegen bringt sofort umfangreiches Fachwissen und Erfahrung mit, ist unabhängig und haftet für seine Beratung. Außerdem verursacht er keine Schulungskosten und ist flexibler in der Betreuung. Für viele Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine kosteneffiziente und schnell umsetzbare Lösung.

Welche Aufgaben übernimmt ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzvorgaben im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung der Geschäftsführung und Fachabteilungen, die Durchführung von Datenschutzprüfungen, die Erstellung und Pflege von Datenschutzdokumentationen (wie Verfahrensverzeichnissen und Richtlinien), die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen im Falle von Datenschutzanfragen oder -verletzungen. Zudem unterstützt er bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und sorgt für die kontinuierliche Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ab?

Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten beginnt meist mit einem ersten Gespräch, in dem die spezifischen Datenschutzanforderungen und Herausforderungen Ihres Unternehmens besprochen werden. Daraufhin folgt eine Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Stand des Datenschutzes geprüft wird. Auf dieser Grundlage wird eine maßgeschneiderte Datenschutzstrategie entwickelt und implementiert. Der externe DSB bleibt auch nach der Umsetzung als Ansprechpartner für laufende Beratungen, regelmäßige Überprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter. Er sorgt dafür, dass alle Datenschutzanforderungen kontinuierlich eingehalten werden.

Welche Kosten entstehen für einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmensgröße, Betreuungsumfang und Komplexität der Datenschutzmaßnahmen. In der Regel wird der DSB nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet oder es werden monatliche Pauschalen für eine feste Anzahl an Stunden vereinbart. Häufig gibt es auch projektbezogene Angebote für spezifische Aufgaben wie die Erstellung von Datenschutzrichtlinien oder die Durchführung von Audits. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist häufig kostengünstiger als ein interner, da keine zusätzlichen Schulungs- oder Personalkosten anfallen.

Wir vertreten den „Full-Service“-Gedanken und vereinbaren einheitliche, monatliche Pauschalen, die weitere Zusatzkosten vermeiden lassen. Kostensicherheit ist für uns ein wichtiges Gut.

Was passiert, wenn mein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt?

Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Konsequenzen führen, darunter hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Darüber hinaus kann der Reputationsverlust durch negative Medienberichterstattung und das Vertrauen der Kunden beeinträchtigt werden. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu Schadensersatzforderungen durch betroffene Personen kommen. Ein Datenschutzbeauftragter hilft dabei, Verstöße zu vermeiden, indem er die Datenschutzvorgaben prüft, Schwachstellen aufzeigt und die richtigen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO vorschlägt.

Welche Vorteile bietet ein Datenschutz-Management-System?

Ein Datenschutz-Management-System (DMS) wie „Easy Protect“ sorgt dafür, dass alle Datenschutzmaßnahmen strukturiert und transparent verwaltet werden. Es bietet eine zentrale Dokumentation aller relevanten Datenschutzdokumente, erleichtert die Verwaltung von Datenschutzanfragen und optimiert die Prozesse für regelmäßige Überprüfungen und Audits. Ein solches System sorgt nicht nur für Effizienz und Übersichtlichkeit, sondern hilft auch, die rechtlichen Anforderungen der DSGVO jederzeit zu erfüllen. Es reduziert den Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass das Unternehmen kontinuierlich DSGVO-konform bleibt..

Wie oft müssen Datenschutzmaßnahmen aktualisiert werden?

Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßiger Anpassungen bedarf. Änderungen in der Gesetzgebung, neue Technologien oder Geschäftsprozesse sowie interne Änderungen wie eine Erweiterung des Unternehmens oder neue Dienstleistungen erfordern eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Datenschutzmaßnahmen. Zudem sollte der Datenschutz mindestens einmal jährlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass die erforderlichen Anpassungen schnell und effizient vorgenommen werden.

Müssen meine Mitarbeiter im Datenschutz geschult werden?

Ja, regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um das Datenschutzbewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen und Fehler im Umgang mit personenbezogenen Daten zu vermeiden. Schulungen helfen dabei, Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten im Datenschutz zu informieren und sie für die Risiken von Datenschutzverletzungen zu sensibilisieren. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann praxisnahe Workshops und Schulungen anbieten, die den Mitarbeitern die relevanten Datenschutzvorgaben näherbringen und sie im sicheren Umgang mit Daten schulen. Solche Schulungen sind auch ein wichtiger Nachweis für die Aufsichtsbehörden, dass das Unternehmen aktiv an der Einhaltung der DSGVO arbeitet.

Was passiert im Falle einer Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung kann schwerwiegende Folgen haben, weshalb schnelles und strukturiertes Handeln erforderlich ist. Zunächst wird der Vorfall analysiert, um zu verstehen, welche Daten betroffen sind und welches Risiko für die betroffenen Personen besteht. Falls ein hohes Risiko vorliegt, muss die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden. In bestimmten Fällen müssen auch die betroffenen Personen benachrichtigt werden. Parallel dazu werden Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schaden zu begrenzen und zukünftige Verstöße zu vermeiden. Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt bei der Risikobewertung, übernimmt die Kommunikation mit der Behörde und hilft, interne Abläufe zu optimieren, damit Datenschutzverletzungen in Zukunft vermieden werden.

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