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Warum ist Datenschutz wichtig?
Was ist eigentlich Datenschutz und wieso ist Datenschutz so wichtig? Diese Fragen stellt man sich regelmäßig.
In diesem Artikel erfahrt ihr mehr!
Was ist Datenschutz und warum ist er so wichtig?
Über das Internet sind wir weltweit zu jeder Zeit und über verschiedenste Geräte miteinander verbunden. Durch die rapide Entwicklung sind immer mehr davon mit technischen Features ausgestattet. Die Spracherkennung und -steuerung oder Gesichtserkennung überwachen so permanent ihre Umgebung. Der unbewusste Datenfluss in unserem Alltag ist überwältigend.
Unter Datenschutz ist insbesondere der Schutz des Einzelnen vor einer missbräuchlichen Nutzung seiner preisgegebenen personenbezogenen Daten zu verstehen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollen den Schutz sensibler Daten von Verbrauchern gewährleisten und die Verarbeitung personenbezogener Daten in klare Bahnen lenken. Die Einhaltung dieser verbindlichen Vorgaben wird mit empfindlichen Strafen kontrolliert und geahndet.
Die Entstehung des Datenschutzes
Dafür stellte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Grundsatzentscheidung vom 15. Dezember 1983 (Az.: 1 BvR 209/83) in dem sogenannten Volkszählungsurteil die Weichen. Es erklärte die Erhebung von privaten Daten der Bundesbürger durch den Staat auf Grundlage des damaligen Volkszählungsgesetzes in weiten Teilen für rechtswidrig, nachdem die Bundesbevölkerung dagegen Widerstand leistete und Verfassungsbeschwerden erhob. Durch dieses Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht erstmals klar, dass der Datenschutz von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst ist. Es ist daher über Art. 2 I Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 I Grundgesetz als Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Verfassung geschützt.
„Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“
„[…] Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
(BVerfG Urteil v. 15. Dezember 1983, Az.: 1 BvR 209/83, Abschnitt C II. 1. a)
Datenschutz kurz zusammengefasst
Der Datenschutz verkörpert demnach sowohl ein hochrangiges Abwehrrecht mit Verfassungsrang des Bürgers gegen den Staat als auch eine verbindliche Regelung unter den Teilnehmern am Rechtsverkehr untereinander, das geltende Recht auf europäischer und auf Bundesebene einzuhalten.
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