Hinweisgeberschutz & HinSchG
Interne Meldestelle aufsetzen und rechtssicher betreiben.
Zertifizierte HinweisgeberschutzbeauftragteDie Ausgangslage
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt eine interne Meldestelle mit vertraulicher Bearbeitung – intern will diese Rolle niemand übernehmen, und Fehler sind bußgeldbewehrt.
Seit Dezember 2023 müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Diese muss Meldungen entgegennehmen, rechtskonforme Untersuchungen einleiten und darf Hinweise nicht willkürlich abtun. Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sind verbindlich vorgeschrieben – bei Verstößen drohen Bußgelder.
Was Sie bekommen
- Aufbau der internen Meldestelle inklusive Meldekanäle
- Verfahrensordnung, Fristen und Dokumentationsvorlagen
- Betrieb der Meldestelle als externe Beauftragte
- Vertrauliche Fallbearbeitung und Folgemaßnahmen
- Datenschutzkonforme Ausgestaltung des gesamten Verfahrens
- Kommunikation und Schulung für Beschäftigte und Führungskräfte
Typische Formate & Dauer
- Setup-Projekt: 3–6 Wochen
- Laufender Betrieb im Retainer
- Einzelfallbearbeitung auf Abruf
Kostenloser Download
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